Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Im Bereich dieser Zufahrt ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.