Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, ab dem 01.01.2022 eine Konzessionsabgabe gemäß der gültigen Konzessionsabgabenverordnung in der danach maximal zulässigen Höhe zu erheben.

Die Verwaltung wird dazu beauftragt, die notwendigen Schritte mit den jeweiligen Netzbetreibern abzustimmen und eine Erhebung der Konzessionsabgabe in die Wege zu leiten.