Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Neupositionierung der Bushaltestelle wird zugestimmt.

Die Entscheidung über die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Errichtung einer Antenne für die Kreiseinsatzzentrale wird bis zum Vorliegen der benötigten Informationen zurückgestellt.