Sitzung: 23.09.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Vorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Marktgemeinderatsmitglied Taglinger hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.