Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Vorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

 

Marktgemeinderatsmitglied Taglinger hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.