Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, Bebauung innerhalb der 20 m Bauverbotszone, Überschreitung mit der Zahl der Vollgeschosse, der Überschreitung der Traufhöhe,

der abweichenden Dachform, Dachneigung und Dachfarbe wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die neu geschaffene Zufahrt über die Kreisstraße

LA 26 eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich ist. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts des Landkreises Landshut.