Beschluss:

Da der Markt Essenbach zu den Konverterstandorten umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und der Marktgemeinderat klare Beschlüsse für den Standort „Reaktorgelände“ (Standort 2) gefasst hat, wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 Bayer. Denkmalschutzgesetz für archäologische Ausgrabungen verweigert.

 

Zudem mangelt es wohl am Sachbescheidungsinteresse, da der Antragsteller als Privatperson und nicht als TenneT gehandelt hat.