Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den neu beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich einer Bebauung innerhalb der 20 m Bauverbotszone, der abweichenden Zahl der Vollgeschosse (E + I statt E + D) und der Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe wird zugestimmt.