Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung “Südlicher Teilbereich des Ortsteils Mettenbach“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse, der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe, der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl und der abweichenden Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.