Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Bei einer Bebauung ist das Gelände straßenseitig an den bestehenden Straßenrand und bachseitig an das bestehende Mühlbachufer anzugleichen.

Im Bereich der Zufahrten ist das Hochbord abzusenken. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.

Nach erfolgter Teilung des Grundstücks in vier Parzellen, wird für jedes Grundstück durch den Markt Essenbach ein eigener Revisionsschacht für Schmutzwasser errichtet.

Das anfallende Regenwasser ist in Regenwasserpufferbauwerken zu puffern, die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

Für Arbeiten zur Bachunterhaltung ist entlang des Mühlbaches ein Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Marktes Essenbach notariell zu sichern. Hierzu ist ein 5,00 m breiter Grundstücksstreifen entlang des Mühlbaches von jeglicher Bebauung freizuhalten. Eine Einzäunung der vier Parzellen bis zum Bachufer ist möglich, sofern die jeweiligen Zaunelemente auf einer Breite von fünf Metern zum Bachufer hin aushängbar sind und damit die Zufahrt zu Arbeiten zur Bachunterhaltung jederzeit ungehindert gewährleistet ist.

Auf den Baumbestand entlang des Mühlbaches wird hingewiesen.