Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Für das Grundstück ist ein Revisionsschacht für Schmutzwasser sowie ein Regenwasserpufferbauwerk mit Anschluss an die Verrohrung herzustellen. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.