Beschluss:

Der Markt Essenbach erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der geringeren Dachneigung der Doppelhaushälften, der Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße, der Überschreitung der Baugrenzen durch die beiden Garagen und den Carport (DHH 2), der Überschreitung der festgesetzten Vorderfläche der Dachgauben, der abweichenden Dachform, -deckung und –neigung der Garagen und Carports wird zugestimmt.