Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die notwendigen Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht) des Flurstückes 1437, Gemarkung Mirskofen zugunsten des Flurstückes 1441, Gemarkung Mirskofen sind noch nachzureichen. Die Kosten für die Umbauarbeiten an der Verrohrung des Bruckbacher Baches sind vom Antragsteller zu tragen.