Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Zahl der Vollgeschosse (II+D), der abweichenden Dachneigung, der Errichtung von Dachgauben und eines Zwerchgiebels, der Überschreitung der Traufhöhe mit dem Wohnhaus und dem Zwerchgiebel sowie die Nichteinhaltung eines Ortgang- und Traufüberstandes wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Flurstück 454/6 der Gemarkung Ohu mit Dienstbarkeiten belastet ist. Es besteht ein Leitungsrecht für eine Mittelspannungsleitung der ÜZW sowie ein Geh- und Fahrtrecht.