Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Damit die Erschließung des Grundstücks Fl.Nr. 106 der Gemarkung Altheim künftig im Grundbuch gesichert ist, ist ein entsprechendes Geh- und Fahrtrecht sowie ein Leitungsrecht über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 103/6 zugunsten der Fl.Nr. 106 notariell zu beantragen.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtswirksam nicht erteilt)