Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten, der Überschreitung der Wandhöhe, der Höhe des Kniestocks, der Überschreitung der Baugrenze und Unterschreitung der Dachneigung wird zugestimmt.