Beschluss:

Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Sondergebiet Straubinger Straße Essenbach“ wird nachfolgende neu gebaute Straße zum Eigentümerweg nach Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet:

 

Eigentümerweg zwischen Straubinger Straße und Osterangerstraße auf den Fl. Nrn. 176/3 und 176/4, Gemarkung Essenbach

 

Die Länge beträgt 112,50 m. Die Breite beträgt 4,95 m.

Anfangspunkt: Geh- und Radweg an der Straubinger Straße (Fl.Nr. 176/2, Gemarkung Essenbach)

Endpunkt: Osterangerstraße (Fl.Nr. 172, Gemarkung Essenbach)

 

Die Widmung wird beschränkt auf die öffentliche Nutzung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr zwischen Straubinger Straße und Osterangerstraße und als Erschließungsstraße für den Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger der Wohngebäude Straubinger Straße 32, 32 a, 32 b, 32 c, 34, 34 a, 34 b, 34 c, 36, 36a, 36 b und 36 c und des Wohngebäudes Osterangerstraße 27, 27 a, 27 b und 27 c.

 

Der Grundstückseigentümer hat der Widmung unwiderruflich zugestimmt.