Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung mit dem Maß der baulichen Nutzung (II+D), der Errichtung einer Schleppgaube, der Überschreitung der Traufhöhe und abweichenden Dachform des Carports und der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.