Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung mit dem Maß der baulichen Nutzung (II+D), der Errichtung eines Kniestocks, der Überschreitung der Traufhöhe, der Errichtung von Dachgauben und eines Dacheinschnittes, der abweichenden Dachneigung und Farbe der Dachdeckung wird zugestimmt.