Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der Traufhöhe, der abweichenden Dachneigung und der Überschreitung mit der Anzahl der Geschoße wird zugestimmt.