Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere mit der erheblichen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ von 0,58, zulässig 0,4) sowie der zulässigen Zahl der Wohneinheiten (5 Wohneinheiten, zulässig 2) wird nicht zugestimmt.