Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser mit E+I ist erheblich niedriger als das geplante Bauvorhaben. Das Bauvorhaben (II+D) ist mit 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss (Kniestockhöhe 1,45 m) geplant und fügt sich aufgrund dessen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein. Zudem werden die erforderlichen Abstandsflächen mit der Außentreppe überschritten.

 

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtswirksam nicht erteilt)