Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus und der Garage, den Abgrabungen auf dem Grundstück, der Überschreitung der Wandhöhe mit dem Wohnhaus und der Garage, der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschoßflächenzahl (GFZ) und der abweichenden Farbe der Dachdeckung wird zugestimmt.